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Änderungsprotokoll zum siebten Teil

Da man mit einer Website zwar wesentlich flexibler ist als mit einem Buch und ins- besondere auf Kritik reagieren kann, andererseits sich der Leser auf einen einmal vorgefundenen Inhalt verlassen können muss, werden Änderungen als solche  hier protokolliert. Sie  erscheinen in zeitlich umgekehrter Reihenfolge.

Die Korrektur von Rechtschreib- und ähnlichen Fehlern wird nur dann protokol- liert, wenn diese sich sinnentstellend ausgewirkt haben.

 

 

Tag: 15.09.2022
Betroffen: Das Versagen der Luftwaffe

Das u.a. Missverständnis hat sich als solches herausgestellt. Von Steinhoff liegt ein Buch autobiographisches Buch aus eigener Feder vor, siehe rechts. Steinhoff hätte nach meinem Verständnis die Gelegenheit der Verleihung der Schwerter zum Ritterkreuz genutzt, um seine u.a. "Forderung" vorzubringen. Wäre ihm tatsächlich daran gelegen gewesen, so hätte er diesen Umstand in seinem Buch erwähnt. Es findet sich jedoch keinerlei Hinweis darauf.
Im Haupttext wurde der Anmerkungsteil entsprechend geändert, Steinhoff aus dem Personenregister entfernt. 

 

 

Tag: 22.08.2022

Betroffen: Das Versagen der Luftwaffe

Die Interpretation aus den Deutschen Wikipedia zur Messerschmitt Me 262: "Angriffe auf die Bomberstützpunkte forderte etwa der Jagdfliegeroberst und spä- tere Bundesluftwaffen-Generalinspekteur Steinhoff" kann auf einem Missverständ- nis beruhen. Nach anderer Einschätzung versuchte Steinhoff, Hitler von dessen Fixierung auf die Bomberrolle der Me 262 abzubringen.
In diesem Punkt besteht aber keine vollkommene Klarheit, auch mangels Zitat- grundlage des Wikipedia-Eintrags. Die Forderung eines Jagdfliegerführers nach Entlastungsangriffen auf die feindlichen Bomberstützpunkte wäre nur zu logisch gewesen.

 

 

Tag: 22.06.2018

Betroffen: Das Versagen der Luftwaffe

Zum einfacheren Auffinden der Werte  in "Holm" wurde  im Anmerkungsteil auf die Zwischenseite "Orders of Battle" verwiesen.

 

 

Tag: 10.05.2018

Betroffen: Das Versagen der Luftwaffe

Beim Umrechnen von Fuß in Meter hatte sich ein Flüchtigkeitsfehler eingestellt. 27.000 Fuß sind nicht 9.000, sondern 8.100 Meter. Entsprechend  wurde der  Ge- schwindigkeitswert für die Bf 109 falsch abgelesen. Die  geschwindigkeitsmäßige Überlegenheit der P-51 fällt dadurch etwas geringer aus. An den zu treffenden Schlussfolgerungen ändert sich jedoch nichts.

Zu Vergleichszwecken folgt  die Passage mit den unzutreffenden Werten hier:

Sicher besaßen auch die deutschen Maschinen ihre Qualitäten. Aber in der Höhe, in der sich die Luftkämpfe abspielten, um 9.000 Meter, verschaffte der Mustang ihr mit einem zweistufigen, in zwei Geschwindigkeiten laufenden Turbolader ausge- statteter Rolls-Royce-Merlin-Motor einen Geschwindigkeitsvorteil von um die 75 km/h gegenüber der mit einem Daimler-Benz DB 605 A bestückten Bf 109 G-6, ein immenser Wert (die in unterschiedlichen "Volldruckhöhen" der Motoren erflogenen Höchstgeschwindigkeiten der Maschinen bieten keinen wesentlichen Vergleichsmaßstab).

Eine Kennzeichnung mit spitzen Klammern unterbleibt aus formalen Gründen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Johannes Steinhoff: In letzter Stunde. Verschwö-rung der Jagdflieger, Paul List Verlag in der Süd- west GmbH & Co. KG, Neuauflage München 1994. Das Buch wird nicht in die Literaturliste aufgenommen, da aus ihm nicht "positiv" zitiert wurde.

Behandlung der Problematik auf Seiten 49 - 55.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zum Geschwindigkeitsvergleich in 9.000 m sie- he folgende Quellen. A) Mustang: http://www. wwiiaircraftperformance.org/mustang/mustangtest.html, daraus das Diagramm "Le- vel Speed with 150 Grade Fuel". Die rote Kurve für die P-51B zeigt in einer Höhe von 27.000 Fuß

eine Geschwindigkeit von 422 Meilen (im metri- schen System sind das in 9.000 Meter 675 km/h). B) Bf 109 G-6 mit DB 605 A: http://www. wwiiaircraftperformance.org/me109/VB-109-19-L-42.pdf, dort zeigt die 8. Seite die Leistungs- kurve für die Bf 109 G-6 mit DB 605 A, diese er- reicht bei 9.000 m gerade einmal 600 km/h.